Fundamt Innervillgraten

Fundamt


HINWEIS für den VERLUSTTRÄGER: Verlustträger werden darauf aufmerksam gemacht, dass Fundgegenstände innerhalb eines Jahres ab Fundtag unter Nachweis des Eigentumsrechts abgeholt werden können. Nach Ablauf der Jahresfrist gehen Fundgegenstände in das Eigentum des jeweiligen Finders über

Kontaktdaten
Gemeindeamt Innervillgraten
Gasse 78
9932 Innervillgraten

Montag - Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

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