9932 Innervillgraten
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HINWEIS für den VERLUSTTRÄGER: Verlustträger werden darauf aufmerksam gemacht, dass Fundgegenstände innerhalb eines Jahres ab Fundtag unter Nachweis des Eigentumsrechts abgeholt werden können. Nach Ablauf der Jahresfrist gehen Fundgegenstände in das Eigentum des jeweiligen Finders über
Montag - Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr