Wichtige Informationen zu deinem Aufenthalt in Osttirol

Aufenthaltsabgabe

Die Aufenthaltsabgabe, auch Orts- oder Kurtaxe genannt, ist eine Abgabe, die von Gästen ab 15 Jahren für Übernachtungen in touristischen Betrieben erhoben wird. Sie wird von den Vermieterinnen und Vermietern eingezogen und an den zuständigen Tourismusverband weitergeleitet. 

 

In Osttirol beträgt die Aufenthaltsabgabe seit 01.12.2024 € 2,60 pro Person/Nacht. Von der Beitragspflicht ausgenommen sind Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.

 

Die Einnahmen aus der Aufenthaltsabgabe in Tirol betragen jährlich etwa 94 Millionen Euro und sind eine wichtige Finanzierungsquelle für die Tiroler Tourismusverbände. Dadurch werden Investitionen in den Ausbau und Erhalt touristischer Infrastrukturen wie Langlaufloipen, Wanderwege, Moutainbikerouten und Pisten ermöglicht, die sowohl Gästen als auch der einheimischen Bevölkerung zugutekommen. Die Verwaltung und Kontrolle der Abgabe erfolgt durch die Abteilung für Tourismus und -beitragsservice des Landes Tirol.

 

Detaillierte Auskunft findest du im Aufenthaltsabgabe-Folder sowie auf der dezidierten Informationsseite des Landes Tirol.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kooperationsvertrag zur Online-Buchbarkeit

I. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

Der Tourismusverband Osttirol (TVB Osttirol) tritt in der Geschäftsbeziehung mit einem Buchenden als Vermittler auf. Der Buchungsvertrag wird somit zwischen dem Buchenden und dem Beherbergungsbetrieb abgeschlossen. Für diesen Vertrag gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

Allfällige wechselseitige Ansprüche aus diesem Vertrag sind nur gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner geltend zu machen ohne jegliche Haftung oder Mithaftung des TVB Osttirol.

 

Sofern vom Gastgeber nicht gesondert angeführt, gelten folgende Stornobedingungen:

 

II. Auszug aus den AGBH 2006 "Rücktritt vom Beherbergungsvertrag - Stornogebühr":

5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

5.6 Abweichende Stornogebühren: außerhalb des in Punkt 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender abweichender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis


III. Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Nebenabreden wurden keine getroffen.

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

3. Das Beherbergungsunternehmen bestätigt ausdrücklich, dass für sämtliche Vermittlungen die AGBH 2006 Rechtswirksamkeit haben. Falls die Unterkunft eigene AGB oder Bedingungen zu Stornierung und Zahlung bei der Buchung ausweist, gelten diese."

4. Der TVB Osttirol gewährleistet, dass die Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Reisevermittlung erhoben, bearbeitet und gespeichert werden.

5. Für den Inhalt des von Beherbergungsunternehmen zur Verfügung gestellten Bildmaterials wird für dessen Richtigkeit keine Gewähr übernommen.

6. Es gilt österreichisches Recht.

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